Das Tragen von Waffen in der Imkerei/Zeidlerei ist ein kaiserliches Privileg aus dem Mittelalter von Kaiser Karl V. und wurde im Jahr 1350 im "Zeidel Fryheit Brieff" festgelegt. Dieses Privileg gestattet speziell das Führen der Armbrust und wurde bis heute nicht definitiv nicht abgeschafft, auch nicht in der rechtlichen Neugestaltung der Weimarer Republik. Heute finden sich Reste davon im Bienenrecht, auch Bienenparagraphen genannt. Siehe §§ 961 bis 964 BGB.
Dieser alten Tradition bewusst machten wir uns Anfang September auf den Weg zur Oelixdorfer Schießwoche um unserer Zunft alle Ehre zu machen. Nach anstrengendem Wettkampf mit dem Luftgewehr und anschließendem netten Beisammensein konnten wir ein paar Wochen später der örtlichen Presse entnehmen, dass wir nach wie vor unseren Honig in der freien Natur verteidigen können. Etwas Glück war natürlich auch dabei, es handelt sich ja schließlich um einen Glückspokal für den 13. Platz. Aber immerhin! Der Pokal wurde mittlerweile übergeben und wir sind mächtig stolz darauf. Honig gibt es nach wie vor in unserer kleinen feinen Imkerei - schauen Sie doch mal vorbei!
Unsere Glücksmannschaft: Achim, Chris, Tobi und Bernd S.